Die Ehrenordnung

 

§ 1 Allgemeines

1. Der Verein Riegseer SC e.V. ehrt langjährige und verdiente Mitglieder

    nach Maßgabe dieser Ehrenordnung.

2. Für die Ehrungen nach §§ 2-5 ist der Vorstand zuständig, die Ehrungen

    zu § 6 schlägt der Vorstand dem Vereinsausschuß vor.

 

§ 2 Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit

      Für langjährige Mitgliedschaft im Verein wird verliehen

1. die Ehrennadel für 25-jährige Mitgliedschaft

2. die Ehrennadel für 40-jährige Mitgliedschaft

3. die Ehrennadel mit Urkunde für 50-jährige Mitgliedschaft

4. der Ehrenteller mit Ehrenurkunde für 60-jährige Mitgliedschaft

 

§ 3 Ehrungen für langjährige Mitarbeit an führender Stelle im Verein

1. Die Verdienstnadel in Bronze mit Urkunde kann verliehen werden

    für mindestens 10-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Verein, für

    besondere sportliche Leistungen oder für besondere Verdienste um

    den Verein.

2. Die Verdienstnadel in Silber mit Urkunde kann verliehen werden für

    mindestens 20-jährige Tätigkeit im Verein, für herausragende sportliche

    Leistungen oder herausragende Verdienste um den Verein.

3. Die Verdienstnadel in Gold mit Urkunde kann verliehen werden für

    mindestens 30-jährige Tätigkeit im Verein, für außerordentliche

    sportliche Leistungen oder außerordentliche Verdienste um den Verein.

 

§ 4 Ehrungen über die Sportfachverbände

Der Verein kann verdiente Mitglieder und Mitarbeiter gemäß der

jeweiligen Ehrenordnung der entsprechenden Sportfachverbände ehren.

 

§ 5 Besondere Ehrungen

1. Zum Ehremitglied mit Ehrenurkunde werden Mitglieder mit Vollendung

    des 80. Lebensjahres ernannt.

2. Zum Ehrenmitglied mit Ehrenurkunde können Mitglieder ernannt

    werden, die sich besondere Verdienste um den Verein gemacht haben

    oder herausragende bzw. außerordentliche sportliche Leistungen

    vollbracht haben.

    Ehrenmitglieder sind von allen Beitragszahlungen befreit.

 

§ 6 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer mindestens

20 Jahre als Vorsitzender tätig war. Der Ehrenvorsitzende ist

beratendes Mitglied im Vereinsausschuß. Er hat das Recht auf allen

Versammlungen und Sitzungen der Organe und Gremien teilzunehmen.

Der Ehrenvorsitzende ist von allen Beitragszahlungen befreit.

 

§ 7 Schlußbestimmungen

Diese Ehrenordnung wurde vom Vorstand am 27.02.2008 beschlossen

und vom Vereinsausschuß am 27.02.2008 verabschiedet.

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