Die Ehrenordnung
§ 1 Allgemeines
1. Der Verein Riegseer SC e.V. ehrt langjährige und verdiente Mitglieder
nach Maßgabe dieser Ehrenordnung.
2. Für die Ehrungen nach §§ 2-5 ist der Vorstand zuständig, die Ehrungen
zu § 6 schlägt der Vorstand dem Vereinsausschuß vor.
§ 2 Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit
Für langjährige Mitgliedschaft im Verein wird verliehen
1. die Ehrennadel für 25-jährige Mitgliedschaft
2. die Ehrennadel für 40-jährige Mitgliedschaft
3. die Ehrennadel mit Urkunde für 50-jährige Mitgliedschaft
4. der Ehrenteller mit Ehrenurkunde für 60-jährige Mitgliedschaft
§ 3 Ehrungen für langjährige Mitarbeit an führender Stelle im Verein
1. Die Verdienstnadel in Bronze mit Urkunde kann verliehen werden
für mindestens 10-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Verein, für
besondere sportliche Leistungen oder für besondere Verdienste um
den Verein.
2. Die Verdienstnadel in Silber mit Urkunde kann verliehen werden für
mindestens 20-jährige Tätigkeit im Verein, für herausragende sportliche
Leistungen oder herausragende Verdienste um den Verein.
3. Die Verdienstnadel in Gold mit Urkunde kann verliehen werden für
mindestens 30-jährige Tätigkeit im Verein, für außerordentliche
sportliche Leistungen oder außerordentliche Verdienste um den Verein.
§ 4 Ehrungen über die Sportfachverbände
Der Verein kann verdiente Mitglieder und Mitarbeiter gemäß der
jeweiligen Ehrenordnung der entsprechenden Sportfachverbände ehren.
§ 5 Besondere Ehrungen
1. Zum Ehremitglied mit Ehrenurkunde werden Mitglieder mit Vollendung
des 80. Lebensjahres ernannt.
2. Zum Ehrenmitglied mit Ehrenurkunde können Mitglieder ernannt
werden, die sich besondere Verdienste um den Verein gemacht haben
oder herausragende bzw. außerordentliche sportliche Leistungen
vollbracht haben.
Ehrenmitglieder sind von allen Beitragszahlungen befreit.
§ 6 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer mindestens
20 Jahre als Vorsitzender tätig war. Der Ehrenvorsitzende ist
beratendes Mitglied im Vereinsausschuß. Er hat das Recht auf allen
Versammlungen und Sitzungen der Organe und Gremien teilzunehmen.
Der Ehrenvorsitzende ist von allen Beitragszahlungen befreit.
§ 7 Schlußbestimmungen
Diese Ehrenordnung wurde vom Vorstand am 27.02.2008 beschlossen
und vom Vereinsausschuß am 27.02.2008 verabschiedet.